Beim Thema „Maklerprovision“ sind die Meinungen geteilt. Eines ist sicher: Wer heute eine Immobilie kauft, zahlt maximal die Hälfte der Maklercourtage. Wir sagen Ihnen, was sich mit der Neuregelung seit Ende 2020 geändert hat und worauf zu achten ist.
Seit Ende 2020 ist das neue Gesetz zur Maklerprovision in Kraft. Mit der Novellierung wollte die Bundesregierung den Erwerb von privat genutztem Wohneigentum insbesondere für junge Familien finanziell attraktiver machen. Wir informieren Sie im Folgenden zu den näheren Bestimmungen.
Vor der Gesetzesnovelle gab es keine bundesweit einheitliche Regelung für die Maklerprovision bei einer erfolgreichen Vermittlung von Immobilien. Die zu entrichtende Provision schwankte je nach Bundesland zwischen 5,95 % und rund 7,15 % des zu entrichtenden Verkaufspreises (inklusive Mehrwertsteuer). Außerdem waren in einigen Bundesländern die Maklerkosten bis zur Neuregelung allein von den Käufern zu tragen. Diese Ausgangslage war unter anderem ausschlaggebend für die Gesetzesänderung. Die Neuregelung sieht nun eine Provisionsteilung zwischen Verkäufern und Käufern vor. Wenn Sie also künftig eine Immobilie erwerben möchten, müssen Sie maximal die Hälfte der Maklerprovision finanziell begleichen.
Das „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ ist verbindlich für alle Bundesländer. Die Bestimmungen beziehen sich auf den privaten Kauf von Wohnimmobilien zur Eigennutzung. Die Regelung im Falle von Gewerbeimmobilien, Mehrfamilienhäusern, gemischt genutzten Gebäuden oder Grundstücken zur Bebauung wird von der neuen Gesetzeslage damit nicht berührt. Hier lässt die Maklercourtage demnach wie bislang frei verhandelt werden.
Die entsprechenden Paragrafen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) justieren die Rahmenbedingungen für die Maklerprovision neu und legen die Bestimmungen zum Maklervertrag wie folgt fest:
Die Praxis wird erweisen, ob die Neuregelungen mehr Klarheit bringen und die erwünschten Erleichterungen beim Erwerb von Wohnimmobilien tatsächlich zum Effekt haben. Wir stehen Ihnen natürlich nach wie vor mit unseren wertschöpfenden Serviceleistungen zur Verfügung. Nehmen Sie hier mit uns Kontakt auf, wenn Sie weitere Informationen brauchen.